Sicherheit und Gesundheit gehen vor

Veröffentlicht am 17.05.2024 in AG 60plus

Ortsdurchfahrt Efrizweiler, v.l.n.r. Sven Riedel, Jörg Flemmig, Ekkehard Reich und Thomas Arbogast, SPD-Kandidaten für den Ortschaftsrat

 

Der Antrag der SPD Ortschaftsräte Ekkehard Reich und Bernd Caesar zur sofortigen Anordnung von Tempo30 in der gesamten Ortsdurchfahrt Efrizweiler wurde vom Ortschaftsrat Kluftern am 16. Mai 2024 einstimmig angenommen. Die enge Ortsdurchfahrt, die schmalen Gehwege und unübersichtlichen Kurven schreien geradezu nach langsamer Fahrt. Und die Stadtverwaltung verzögert die Umsetzung seit zwei Jahren.

 

Eine aktive Bürgerinitiative, fachlich beraten von Bernd Caesar, hat mit Schreiben und diversen Aktionen vor Ort immer wieder sachlich fundiert auf die Situation aufmerksam gemacht. Der SPD geht es darum, für mehr Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer als auch Autofahrer bei der Ausfahrt aus ihren Grundstücken zu sorgen und die Anwohner von gesundheitsschädlichem Lärm zu befreien.

Die Fakten:

  • Die Stadt hat im Frühjahr 2022 die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt gemessen und dem Verkehrsministerium (VM) übergeben. Daraus wurde der Lärm berechnet und in sogenannten Lärmkataster-Kartender LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) veröffentlicht. Das Ergebnis: Die Lärmwerte liegen bei Tag und Nacht über den zulässigen. Abhilfe würde Tempo30 schaffen.
  • Das Verkehrsministerium (VM) BW schlägt vor, die Lärmkarten des LUBW zu nutzen und überlässt es den Gemeinden darüber hinaus noch eigene Kartierungen vorzunehmen.
  • Zudem bescheinigte das VM der Stadt auf ihre Anfrage, sie sei nicht verpflichtet außerhalb des Lärmaktionsplans zu handeln. Das heißt im Umkehrschluss, sie darf handeln.
  • Trotzdem behauptet die Stadtverwaltung, sie habe dazu keine rechtliche Grundlage. Wir Bürgerinnen und Bürger müssten auf den Lärmaktionsplan warten.

Lärmaktionspläne müssen in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden und jeweils spätestens am 28. Juli des betreffenden Jahres fertiggestellt sein, auch in diesem Jahr 2024. Das wusste die Stadt also seit Jahren und konnte trotzdem in der Sitzung des Klufterner Ortschaftsrats nur mitteilen, dass sie anstrebt, bis Jahresende 2024 soweit zu sein.

Unser Appell an die Stadtverwaltung: Gebt euch einen Ruck und handelt im Interesse der Menschen in eurer Stadt. Wolfgang Sigg, viele Jahre Erster Bürgermeister in Friedrichshafen, hat einen guten Rat: Die Verwaltung hat die vornehme Aufgabe zu ermöglichen und nicht die, zu verhindern.

Anhang:

„Bei der Ermessensausübung zu straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen ist in Bereichen, die dem Wohnen dienen, zu beachten, dass nach der Lärmwirkungsforschung Werte ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts im gesundheitskritischen Bereich liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2018, Az. 10 S 2449/17, Rn. 36)

Bestehen deutliche Betroffenheiten mit Lärmpegeln über den genannten Werten, verdichtet sich das Ermessen zum Einschreiten. Bei einer Überschreitung dieser Werte um 2 dB(A) reduziert sich das Ermessen hin zur grundsätzlichen Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen auf den betroffenen Straßenabschnitten.

Link zur LUBW-Lärmkarten: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/laerm-und-erschuetterungen/laermkarten

 

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