Interfraktionelle Erklärung im Gemeinderat am 18.11.2024
Nachdem uns die Verwaltung im PBU am 8. Oktober statt des erwarteten Entwurfs zum LAP 4 erst das Grobkonzept vorgestellt hatte, beschäftigen wir uns in der Novemberrunde das zweite Mal mit den vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmbelastungen für die Wohnbevölkerung in Friedrichshafen.
Die Spießgesellen haben das Unbehagen der großen Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen im PBU wie im GR mit dem Stand der Lärmaktionsplanung am Samstag auf den Punkt gebracht: Angesichts des Ausmaßes dieser Lärmbelastung – in der Nacht sind über 5.000 Bürgerinnen und Bürger über der grundrechtlichen Schwelle der Gesundheitsgefährdung betroffen und 15.000 Menschen kritischen Belastungen ausgesetzt – ging uns die bisherige Bearbeitung der Lärmaktionsplanung wie auch die unabhängig davon mögliche Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage der StVO zu langsam.
Auch einig sind wir uns mit den Spießgesellen, dass es uns dabei nicht auf eine Machtprobe mit der Verwaltung ankommt. Darin sehen wir weder unsere Rolle noch halten wir eine solche Machtprobe für erforderlich – ziehen wir doch mit der Verwaltung an einem Strang zum Wohle unserer Bürgerschaft. Das schließt aber nicht aus, dass der GR wenn nötig mal etwas stärker zieht und die Richtung vorgibt. Dies schien uns jetzt in Sachen Lärmschutz geboten.
Ich glaube, ich spreche im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, wenn ich der Verwaltung, namentlich dem Ersten Bürgermeister und BM Stauber danke, dass sie den Zug aufgenommen haben, mit dem wir am Strang Lärmschutz ziehen und parallel zur beschleunigten Bearbeitung des LAP 4 auch die Möglichkeiten der StVO-Novelle vom Oktober 2024 ausschöpfen. Hier ist unsere Erwartung ganz klar, dass Stadtbauamt und Untere Verkehrsbehörde Hand in Hand arbeiten, damit uns die Verwaltung auf den erweiterten Beschlussantrag 2 wie vom PBU am 5. November zur Beschlussfassung heute empfohlen, im 1. Quartal 2025 nicht nur Absichtserklärungen vorstellt, sondern über möglichst viele umgesetzte bzw. unmittelbar zur Umsetzung anstehende Maßnahmen berichten kann.
Bis Ostern 2025 wird uns hier im Gremium dann auch der verbindliche Entwurf des LAP Stufe 4 vorgestellt werden. Nach der Eröffnung der neuen B 31-Stadtumgehung vor 3 Jahren kann dies der große Wurf für den Lärmschutz in Friedrichshafen werden. Wir gehen davon aus, dass dies mit Entschlossenheit und Augenmaß geschehen wird:
• Weg vom Klein-Klein wechselnder Geschwindigkeitsvorgaben, sondern hin zu zusammenhängenden und nachvollziehbaren Regelungen
• Innerorts, wo zum Lärmschutz erforderlich, zumindest nachts Tempo 30
• Außerorts, wo bei höheren Geschwindigkeiten auch ein lärmreduzierender Asphalt Verbesserungen verspräche, bei Bedarf vorübergehend Geschwindigkeitsreduzierungen, bis ein solcher Asphalt eingebaut werden kann. Dies sage ich im Interesse all derer, die (auch) mit dem Auto unterwegs sind und trotz Lärmschutz zügig vorankommen wollen.
Denn: Geschwindigkeitsreduktionen sind immer noch die kostengünstigsten und am schnellsten umzusetzenden Lärmschutzmaßnahmen. Sie müssen aber auch Akzeptanz finden, insbesondere dann, wenn sie – gefühlt – flächendeckend, d.h. auf vielen Strecken innerorts und auf einigen außerorts eingeführt werden.
Dies wird es rechtfertigen, außerorts nach erfolgreichem Einbau eines lärmmindernden Asphalts ein bis dahin reduziertes Tempo auch wieder anzuheben.
Hauptsache also ist, dass rasch gehandelt wird, um gesundheitskritische und krank machende Lärmbelastungen zu verringern. Dabei muss uns allen klar sein, dass es für die Anwohner stark befahrener Straßen, trotz aller Maßnahmen, auch in Zukunft laut sein wird. Dies wird so lange so bleiben, bis es uns gelingt, das motorisierte Verkehrsaufkommen, ob mit Verbrenner oder eMotor, zu verringern. Dieses Ziel liegt noch in weiter Ferne.
Wir plädieren dafür, der Beschlussvorlage, wie vom PBU am 5.11. ergänzt, zuzustimmen.