Jusos fordern: Polizeiausbildung reformieren, Freiwilligendienst abschaffen

Veröffentlicht am 10.05.2020 in Kreisverband

In der Debatte um die Bewaffnung von kommunalen Ordnungsdiensten und dem Einsatz des freiwilligen Polizeidienstes wird deutlich, dass es der aktuellen grün-schwarzen Landesregierung weniger um die Lösung von Problemen als vielmehr das Austragen von Konflikten geht. Anstatt sich hier auf einen unbrauchbaren Kompromiss zu einigen, brauchen wir einen Kurswechsel. Die Jusos Bodenseekreis fordern deshalb die Abschaffung des Freiwilligendienstes und eine Reform der Polizeiausbildung.

Im Zuge dessen muss der Polizeiberuf in Baden-Württemberg für Berufeinsteiger*innen attraktiver gestaltet werden. Wir fordern an ganz konkreten Punkten, die Ausbildung im Polizeidienst zu verändern:

  • Potentielle Arbeitskräfte, die körperlich nicht für den Polizeivollzugsdienst geeignet sind, aus persönlichen Gesichtspunkten oder aus sonstigen Gründen nicht im Polizeivollzugdienst tätig sein können oder wollen, durchlaufen eine Ausbildung bzw. ein Studium ohne Vollzugskraftlehrgang. Nach der Ausbildung soll eine Verwendung im Innendienst (Ermittlungsdienst, Präventionsangebote, Kriminalpolizei) ohne Uniform und Bewaffnung stattfinden (Ausbildung „Ermittlungsdienst“). Diese Plätze sollen nach dem Bedarf solcher Arbeitskräfte besetzt werden.
  • Durch diese Maßnahme können Menschen für den Polizeiberuf geworben werden, die keine Gewalt anwenden oder eine Waffe tragen möchten, aber dennoch ihren Beitrag für die Sicherheit in unserem Land leisten möchten. Vor allem gilt dies auch für Menschen, die aufgrund einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung nicht im jetzigen Polizeivollzugsdienst tätig sein können.
  • Bewerber*innen, die körperlich geeignet sind und bei denen der Vollzugsdienst nicht aus anderen Gründen ausscheidet, durchlaufen zunächst den Vollzugskraftlehrgang, welcher Teil der Ausbildung im Vollzugdienst ist. Die nachfolgende Ausbildung bzw. Studium vermittelt Schwerpunkte im Vollzugs- und Außendienst. Diese Kräfte sollen uniformiert und bewaffnet in der Bereitschafts- oder Verkehrspolizei oder im Streifendienst eingesetzt werden.
  • Ändern sich persönliche Verhältnisse bei uniformierten und bewaffneten Kräften, bspw. die körperliche Eignung bzw. die Ansicht zu Einsatz von unmittelbarem Zwang oder der Dienstwaffe sollen diese gegebenenfalls nach einer Weiterbildung in puncto Ermittlungsdienst im Innendienst weiterbeschäftigt werden.
  • Die körperliche Verfassung oder persönliche Ansichten dürfen kein ausschlaggebendes Kriterium sein, nicht in der Polizei als solches tätig werden zu können.

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