SPD fordert Gleichstellung der DLRG mit den übrigen „Blaulichtfraktionen“

Veröffentlicht am 20.09.2018 in Fraktion

In einem Schreiben an Innenminister Thomas Stobl (CDU) fordert die SPD-Kreistagsfraktion Bodenseekreis die Gleichstellung der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit den „Blaulichtfraktionen“.  Hintergrund ist die ungleiche Behandlung der DLRG nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG).

Wie SPD-Fraktionsvorsitzender Norbert Zeller betont, „leistet die DLRG in Baden-Württemberg und insbesondere in der Bodenseeregion eine unverzichtbare, wertvolle Arbeit, die vielen Menschen zugutekommt“. Wassersporttreibende und Badende wüssten dies zu schätzen.

Im RDG ist der Wasser-Rettungsdienst festgelegt, demzufolge die Wasserschutzpolizei für Schadensereignisse und Notfälle auf dem Bodensee zuständig ist. Nur im Rahmen der Beauftragung durch das Land sind es die Feuerwehren und die DLRG. Zeller bemängelt, dass im Gegensatz zu den Feuerwehren und anderen Rettungsdiensten die DLRG eine unzureichende Finanzierung durch das Land erhält. Eine Gleichstellung mit Feuerwehren, DRK, THW oder Bergwacht gäbe es nicht.

Aus zahlreichen Gesprächen weiß Zeller, dass Reparaturen von Booten, die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial usw. oftmals nicht über die laufenden Beiträge gedeckt werden können. „Es kann nicht im Interesse des Landes sein, dass die DLRG einen geordneten Wasserrettungsdienst nicht mehr durchführen kann“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bodenseekreis.

Deshalb bittet die SPD-Kreistagsfraktion den Innenminister eindringlich, dass die DLRG bei der Finanzierung und Rechtsstellung den anderen „Blaulichtfraktionen“ gleichgestellt wird. Darüber hinaus fordert die Fraktion, den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz die Möglichkeit einzuräumen, von Bootsbesitzern (ab einer bestimmten Größe) angemessene, zweckgebundene Gebühren zur Förderung der DLRG zu erheben.

Außerdem möchte Zeller wissen, bis wann das Zusammenwirken aller Rettungskräfte auf dem Bodensee verbindlich und nachhaltig geregelt sein wird und wie die Betroffenen in diesen Prozess einbezogen sind. Noch immer gebe es keine klare verbindliche Regelung.

Bislang unterstützen die Landkreise Konstanz und der Bodenseekreis in unterschiedlicher Form die Arbeit der DLRG als Freiwilligkeitsleistung. Die SPD-Kreistagsfraktion betrachtet aber die Lebensrettung als eine Pflichtaufgabe des Landes, vergleichbar mit der Förderung der übrigen Rettungsdienste.

„Selbstverständlich wird sich meine Fraktion auf Kreisebene einer Unterstützung der DLRG auch weiterhin nicht verschließen. Aber vorrangig ist das Land am Zuge“, so Zeller abschließend.

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