Salon Rouge im September

Veröffentlicht am 03.10.2022 in Aktuelles

Die Diskussionsrunde Salon Rouge des SPD-Ortsvereins hat sich mit dem Thema „Zweckentfremdungsverbot – Fluch oder Segen?“ befasst. Den Hintergrund zu diesem Thema liefert SPD-Gemeinderat Werner Nuber.

Die Satzung zum Zweckentfremdungsverbot wird im Herbst erneut im Gemeinderat beschlossen, nachdem es im Juni bei der Abstimmung darüber einen Patt gab. Die Satzung ist gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt und muss somit in diesem Turnus neu bewertet und beschlossen werden.

 

„Friedrichshafen wird in den nächsten zehn Jahren prognostiziert um bis zu 6.000 Einwohner:innen wachsen,“ erklärt Nuber. Dies habe ein Gutachten zur städtischen Entwicklung aufgezeigt. „Es ist schwierig, neuen Wohnraum zu schaffen, wir kommen nicht nach,“ sagt Nuber zur aktuellen Situation. So könne die Zielmarke von 500 neuen Wohneinheiten jährlich nicht eingehalten werden. In Friedrichshafen gibt es ca. 1.900 Leerstände – dabei entspricht 1/3 davon einem kompletten Wohngebiet.

 

Das Zweckentfremdungsverbot ist in Konstanz bereits seit Jahren beschlossen. Einen Erfahrungsbericht gibt Claudia Büchelmaier, Ortsvorstand der SPD Konstanz und Vorständin des Mieterbunds Bodensee. „Es geht dabei um den Blick in die Zukunft,“ erklärt Büchelmaier. Altbestände sind von der Zweckentfremdung ausgeschlossen. „Es wird damit niemandem die leerstehende Wohnung oder Ferienwohnung weggenommen,“ wird die Expertin deutlich. Es gehe dabei primär um die Beratung auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbots bei Neubauten und Umbauten. „Diese Beratungen durch das Bauamt sind das Wesentliche“, sagt Büchelmaier. Konstanz mit seinen ca. 86.000 Einwohner:inen hat für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots eine zusätzliche Stelle eingerichtet und damit positive Erfahrungen gemacht. So haben seit Einführung knapp 2.000 Beratungsgespräche stattgefunden.

 

Wie der Umgang mit Ferienwohnungen ist, interessierte alle Anwesenden brennend. „Niemand will Ferienwohnungen verbieten, die brauchen wir als Tourismusregion,“ sagt Nuber. Die Registrierungspflicht im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots bewirkt dabei, dass die Stadt einen anderen Einfluss auf Steuern und einer möglichen Kurtaxe hat. Zudem ist eine zeitliche Vermietung von Wohnungen bis zu zehn Wochen im Jahr, z.B. während Messezeiten, völlig legal. „Dieses Thema schürt reale Ängste, die wir durch Aufklärung nehmen können,“ schließt Nuber den Salon Rouge ab. Die Anwesenden sprechen sich für eine zügige Einführung der Satzung zur Zweckentfremdung in Friedrichshafen aus.