Rettungshubschraubereinsätze auch nachts ermöglichen

Veröffentlicht am 08.01.2018 in Fraktion

MdL Rivoir (SPD): Rettungshubschrauber müssen auch nachts Leben retten dürfen

Zeller (SPD): Noteinsätze im Bodenseeraum auch nachts ermöglichen

Lediglich am Luftrettungszentrum Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen gibt es seit 01. Oktober 2017 eine Versorgung durch die Luftrettung zur Nachtzeit in Baden-Württemberg. Ansonsten fliegen die Hubschrauber aus der Schweiz, München, Nürnberg, Regensburg und Gießen zu ihrem Nachteinsatz. Diese Antwort erhielt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und verkehrspolitische Sprecher, Martin Rivoir, auf seine Kleine Anfrage zu den Nachtflügen von Rettungshubschraubern.

Sein früherer Landtagskollege und SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Bodenseekreises Norbert Zeller hatte Rivoir über die Unzulänglichkeiten der Nachteinsätze in seiner Region informiert. So konnte der Rettungshubschrauber in Friedrichshafen nicht zu einem Noteinsatz nach Freiburg fliegen, „da Nachflüge von hier aus nicht erlaubt sind“. Für Zeller und Rivoir gilt es jedoch die lebensrettenden Nachtflüge dann zu ermöglichen, wenn bodengebundene Rettungsformen nicht ausreichen. Beide Politiker bezweifeln, ob der neue Standort in Villingen-Schwenningen tatsächlich die regionale Versorgung abdecken kann. „Was passiert, wenn der dortige Hubschrauber gerade seinen Noteinsatz auf der Alb hat“, wollen die beiden wissen. Begrüßt wird die Absicht des Innenministeriums, eine Strukturuntersuchung zu veranlassen und dabei auch das Zusammenwirken des Luft- und bodengebundenen Rettungsdienstes in Baden-Württemberg zu berücksichtigen. „Insbesondere der ländliche Raum mit seinen topografischen und demografischen Herausforderungen soll dabei im Fokus stehen“, so das Innenministerium.

„Aus der Sicht der Bodenseeregion muss ernsthaft geprüft werden, welchen Beitrag der Standort Friedrichshafen hinsichtlich eines Nachteinsatzes dazu leisten kann“, so Zeller. Selbstverständlich müsse auch das Ruhebedürfnis der Anwohner mit bedacht werden. Im Zweifel habe allerdings die Lebensrettung Vorrang. Schließlich werde erfahrungsgemäß nachts eher selten geflogen. Und niemand werde sich darüber beklagen, wenn zum Beispiel die Feuerwehr nachts ausrückt und damit zwangsläufig die Nachtruhe „stört“.

Die Kosten für den Nachflugeinsatz der Rettungshubschrauber müsse dann das Land übernehmen. Dazu gehöre nicht nur die Ausbildung des Piloten für Nachtflüge, sondern auch die notwendige Ausstattung des Luftfahrzeugs unter anderem mit bestimmten Navigationsinstrumenten, Warn- und Positionslichtern sowie einem Landescheinwerfer.

Nach europäischen luftverkehrsrechtlichen Bedingungen muss bei einem Flug nach Sichtflugregeln bei Nacht über Staatsgrenzen in der Regel ein Flugplan abgegeben und der Flug von Start und Landungen abgesehen, in bestimmten Mindesthöhen durchgeführt werden.

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